Teilnahmebedingungen für Teilnehmende
§ 1 Überblick
(1) Der VDMA e.V. Baden-Württemberg mit der Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg ist Veranstalter der Matchmaking Veranstaltung „Startup the Future“ (im Folgenden Startup the Future genannt).
(2) Ziel von Startup the Future ist es, innovative Startups mit Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern sowie Mitarbeitenden von Industrieunternehmen zu vernetzen.
(3) Startup the Future findet am 14.10.2021 in digitaler Form statt.
(4) Der Veranstalter ist berechtigt, den Veranstaltungsort oder die Zeiten aus wichtigem Grund zu ändern.
(5) Die Veranstaltungssprachen sind Deutsch und Englisch.
§ 2 Anmeldung und Teilnahmeberechtigung
(1) Das Format Startup the Future richtet sich an Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger sowie Mitarbeitende von Industrieunternehmen, vorzugsweise aus dem Maschinenbau.
(2) Die Teilnehmenden registrieren sich über das auf der Webseite von Startup the Future (www.startupthefuture.de) zugängliche Registrierungsformular zur Veranstaltung.
(3) Nach erfolgreicher Registrierung erhalten die Teilnehmenden eine Bestätigung per E-Mail.
(4) Die Registrierungen der Teilnehmenden werden vorab vom Veranstalter in Hinblick auf die Zielgruppe der Veranstaltung geprüft. Nach erfolgter Prüfung erhalten die Teilnehmenden eine Information über die Zulassung zur Veranstaltung.
(5) Um die geschäftliche Professionalität der Veranstaltung zu wahren, melden sich die Teilnehmenden auf der Event-Landingpage mit ihren Vor- und Nachnamen sowie ihrem Unternehmensnamen an. Falls dies nicht möglich ist, können sich die Teilnehmenden in Ausnahmenfällen mit dem Unternehmensnamen anmelden. Eine Anmeldung mit Pseudonymen ist nicht erlaubt.
(6) Anspruch auf eine Teilnahme an Startup the Future besteht nicht. Der Veranstalter behält es sich vor, Personen von der Veranstaltung auszuschließen.
§ 3 Allgemeine Regeln
(1) Durch Registrierung zu Startup the Future stimmen die Teilnehmenden den hier genannten Regeln und den Entscheidungen des Veranstalters zu.
(3) Der Veranstalter behält sich jederzeit das Recht vor, Teilnehmende, die gegen die offiziellen Teilnahmebedingungen verstoßen, den Ablauf der Veranstaltung stören oder sich unangemessen verhalten, von der Veranstaltung auszuschließen.
(3) Sollte die Durchführbarkeit von Startup the Future nach Ermessen des Veranstalters gefährdet sein, so ist es dem Veranstalter jederzeit vorbehalten, die Veranstaltung a) zu unterbrechen und nach bestimmter Zeit wieder aufzunehmen, b) andere Maßnahmen zu ergreifen, die in der Situation angemessen erscheinen oder c) die Veranstaltung zu beenden.
(4) Der Veranstalter behält es sich vor, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen zu verschieben oder zu stornieren.
§ 4 Sonstiges
(1) Diese Teilnahmebedingungen und das daraus entstehende Rechtsverhältnis unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Stuttgart.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
(3) Nebenabmachungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen, bzw. schriftlich bestätigt werden.
(4) Eine Stornierung der Teilnahme ist jederzeit möglich und in schriftlicher Form (postalisch oder per E-Mail) gegenüber der Koordinierungsstelle der Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg vorzunehmen.
Stand: 10.08.2021